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Verlegeauftrag Der Auftrag kommt erst rechtskräftig zu Stande, wenn er von Fliesenpartner Broyer schriftlich bestätigt und von Ihnen gegengezeichnet ist. Dem Auftrag zu Grunde liegt jeweils die gültige Fassung der VOB/Teil B, von der Sie mit der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Ausfertigung erhalten. |
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Meisterbetrieb
- Fliesenleger
Uhlandstr. 55 73779 Deizsau |
Telefon: 07153/
82 64 93
Telefax: 07153/ 82 64 94 E-Mail: Gerd.Broyer@t-online.de |